Wie erde ich Schiedsrichter und was ist dabei zu beachten?
Mindestalter: 14 Jahre
Ausbildung: 30 - 50 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 6 Ausbildungstagen innerhalb von zwei bis drei Wochen.
Prüfung: Schriftliche (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (Langstrecke, Kurzstrecke, Sprints).
Einsätze: Nach Prüfung, je nach Alter im Junioren- und auch schon im Senioren-Bereich, beginnend in den Basisklassen. Hierbei erfolgen in der Anfangsphase mehrere Betreuungen durch erfahrene Kollegen ("Schiedsrichter-Paten").
Aufstieg: Bei Eignung können gegebenenfalls auf Kreis- und Bezirksebene zwei Klassen in einem Jahr übersprungen werden. Ab den Spielklassen der Landesverbände benötigt jeder Kandidat pro Spielklasse grundsätzlich ein Jahr. Die Eignung für die höhere Spielklasse wird durch Schiedsrichter-Beobachter festgestellt, die den Schiedsrichtern für ihre Leistung Noten geben.
Finanzen: Die Fahrtkosten zu den Spielleitungen werden ersetzt, daneben gibt es für die Spielleitungen eine jeweilige Aufwandsentschädigungen, die Höhe richtet sich nach der Spielart und der Spielklasse.
Verein: Die Schiedsrichter-Bewerber müssen Mitglied in einem Fußballverein ihrer Wahl sein. Ohne Verein kann keine Schiedsrichter-Tätigkeit ausgeübt werden.
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